Der penetrante Sauglärm der intraoralen Absaugung belastet Zahnärzte, die ohne individuellen Hörschutz behandeln, nahe der gesetzlichen Grenzwerte

 

In Zeiten vermehrt im Angestelltenverhältnis tätiger Zahnärzte wird diese Belastung ein Thema für die Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsschutz in zahnärztlichen Praxisbetrieben.

 

Permanente Reduktion von Lärmstreß und Lärmschäden

 

Lärmentlastung ist ein gesundheitliches Ziel für die ganze Praxis.

 

Insbesondere für den Zahnarzt an der Quelle der Schallbelastung.

Während herkömmliche Absaugung bis in die Nachbarräume zischt, verbleibt der reduzierte Schall des multifunktionellen Ergonomie-Dental-Assistenten im Behandlungszimmer.

 

 

 

Die Saugschalldämpfung durch den speziellen Aufbau des Ergonomie-Dental-Assistenten beträgt im Arbeitsabstand des Zahnarztes fünf und mehr Dezibel gegenüber herkömmlicher Absaugung.

 

Was die akustische Belastung anbelangt arbeiten zahnärztliche Teams in einem grenzwertigen Bereich, dicht am Limit der arbeitsrechtlich definierten Zumutbarkeit.

Wie das Diagramm veranschaulicht, korrelieren die allgemeingültigen arbeitsmedizinischen db-Grenzwerte auch mit der Arbeitsrealität an Patienten in der Zahnarztpraxis.

Das weiße Rauschen der großen Absaugung belastet den Zahnarzt am arbeitsmedizinisch zulässigen Grenzwert.

Für einen normalsichtigen Zahnarzt um das 40. Lebensjahr mit 190 cm Körpergröße und den hieraus resultierenden typischen Werten für Sitzgröße und Arbeitsabstand, ergaben eigene Messungen einen Schalldruck von 78 db bei konventioneller Absaugung (300 l/min) im Unterkiefer. Dies jedoch unter Verwendung bereits strömungsakustisch optimierter DÜRR-Saugkanülen.

Die Technik des großvolumigen Absaugens konnte sich mit ihren speziellen Vor- und Nachteilen nur in wenigen Ländern durchsetzen, ist aber in Mitteleuropa ein arbeitsmedizinischer Standardfaktor.

Die unter Zahnärzten verbreitete Hörsenkung im Bereich 4000 Hz findet daher in dem vorstehenden Diagramm ihre plausible Erklärung. Es zeigt, daß Zahnärzte in diesem Frequenzbereich täglich an der Grenze des Hörschadens arbeiten.

Eine durch Einsatz des Ergonomie-Dental-Assistenten erwirkbare Absenkung des Sauglärmpegels um 5 db, kann folglich einen entscheidenden Beitrag für einen alltagstauglichen und anwendungssicheren Gehörschutz leisten.

Andere am Markt befindliche ergonomische Hilfsmittel, wie beispielsweise die spezielle Konstruktion des HURA-Saugerrohres  erhöhen im Nebeneffekt dagegen den Schallpegel dramatisch.  

 

Aber erst die Befreiung von beiden Dauerbelastungen, der schulterbelastenden Haltearbeit und gleichzeitig vom hohen Sauggeräuschpegel der Dentalabsaugung - als Hauptstressor -  bringt zusammengenommen wirkliche Entlastung und Bequemlichkeit.

So werden schließlich die assistenzreduzierte Behandlung und in die autarke Solo-Behandlung zu komfortablen Alternativen im Praxisalltag.

 

 

Andere Quellen zum Thema Lärm im Dentalbereich

 

BZB/Juni/04/BLZK :  In der Vergangenheit haben sich verschiedene Studien mit dem Problem „Lärm in der Zahnarztpraxis“ beschäftigt.

Am meisten gefährdet ist das Hörorgan. Da ein mögliches Risiko hauptsächlich von einer chronischen Lärmeinwirkung ausgeht, stand häufig die Frage zur Diskussion, inwieweit lärmemittierende Geräte eine gehörschädigende Wirkung hauptsächlich für den Zahnarzt und das Praxisteam zeigen, da diese dem Lärm in der Praxis ständig ausgesetzt sind.

Daneben gibt es weitere negative Auswirkungen von Lärm wie beispielsweise Streß oder muskuläre Verspannungen.Lärm bedeutet letztlich auch eine verminderte Lebensqualität, die sich wiederum ähnlich wie oben beschrieben auswirken kann.

Gereiztheit des Zahnarztes geht besonders in schwierigen Behandlungssituationen zu Lasten des Behandlungsteams und der Patienten, da eine unangenehme Arbeitsatmosphäre entsteht.

 

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